Gegenstnde, die ein Gas enthalten und als Stodmpfer dienen, einschlielich Stoenergie absorbierende Einrichtungen oder Druckluftfedern unterliegen nicht den Vorschriften des RID, vorausgesetzt:

a) jeder Gegenstand hat einen Gasbehlter mit einem Fassungsraum von hchstens 1,6 Liter und einen Ladedruck von hchstens 280 bar, wobei das Produkt aus Fassungsraum (Liter) und Ladedruck (bar) 80 nicht berschreitet (d.h. 0,5 Liter Fassungsraum und 160 bar Ladedruck, 1 Liter Fassungsraum und 80 bar Ladedruck, 1,6 Liter Fassungsraum und 50 bar Ladedruck, 0,28 Liter Fassungsraum und 280 bar Ladedruck);

b) jeder Gegenstand hat einen Berstdruck, der bei Produkten mit einem Fassungsraum des Gasbehlters von hchstens 0,5 Liter mindestens dem vierfachen Ladedruck und bei Produkten mit einem Fassungsraum des Gasbehlters von mehr als 0,5 Liter mindestens dem fnffachen Ladedruck bei 20 C entspricht;

c) jeder Gegenstand ist aus einem Werkstoff hergestellt, der bei Bruch nicht splittert;

d) jeder Gegenstand ist nach einer fr die zustndige Behrde annehmbaren Qualittssicherungsnorm gefertigt und

e) die Bauart wurde einem Brandtest unterzogen, bei dem nachgewiesen wurde, dass der Innendruck des Gegenstandes mittels einer Schmelzsicherung oder einer anderen Druckentlastungseinrichtung abgebaut wird, so dass der Gegenstand nicht splittern oder hochschieen kann.

Wegen Ausrstungsteilen zum Betrieb von Fahrzeugen siehe auch Unterabschnitt 1.1.3.2 d).